CareLit Fachartikel
Laborund EKG-Kostenanspruch des Krankenhauses für die Behandlung eines obdachlosen EU-Bürgers
N.N. · Rechtsdepesche · 2022 · Heft 5 · S. 276 bis 278
Dokument
237835
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsatz: Nach § 25 Satz 1 SGB XII sind die Aufwendungen in gebotenem Umfang zu erstatten, wenn jemand in einem Eilfall einem Anderen (hier: ein obdachloser EU-Bürger) Leistungen erbracht hat, die bei rechtzeitigem Einsetzen von Sozialhilfe nicht zu erbringen gewesen wären, wenn er sie nicht aufgrund rechtlicher oder sittlicher Pflicht selbst zu tragen hat.
Schlagworte
KOSTEN
RECHT
HILFE
POLEN
APPROBATION
AUFNAHME
KRANKENHAUS
ZEIT
KRANKENVERSICHERUNG
RECHTSPRECHUNG
PATIENTEN
HÖHE
KLEIDUNG
DEUTSCHLAND
KRANKENBEHANDLUNG
LEISTUNG