CareLit Fachartikel

Laborund EKG-Kostenanspruch des Krankenhauses für die Behandlung eines obdachlosen EU-Bürgers

N.N. · Rechtsdepesche · 2022 · Heft 5 · S. 276 bis 278

Dokument
237835
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 5 / 2022
Jahrgang 20
Seiten
276 bis 278
Erschienen: 2022-10-11 00:00:00
ISSN
2197-1609
DOI

Zusammenfassung

Leitsatz: Nach § 25 Satz 1 SGB XII sind die Aufwendungen in gebotenem Umfang zu erstatten, wenn jemand in einem Eilfall einem Anderen (hier: ein obdachloser EU-Bürger) Leistungen erbracht hat, die bei rechtzeitigem Einsetzen von Sozialhilfe nicht zu erbringen gewesen wären, wenn er sie nicht aufgrund rechtlicher oder sittlicher Pflicht selbst zu tragen hat.

Schlagworte

KOSTEN RECHT HILFE POLEN APPROBATION AUFNAHME KRANKENHAUS ZEIT KRANKENVERSICHERUNG RECHTSPRECHUNG PATIENTEN HÖHE KLEIDUNG DEUTSCHLAND KRANKENBEHANDLUNG LEISTUNG