CareLit Fachartikel
Arbeitgeber sollten immer zu Beginn des Jahres auf Urlaubnahme hinweisen.
Sausen, P. · Care konkret · 2022 · Heft 42 · S. 3
Dokument
237850
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Urteil des EuGH: Jahresurlaub von Beschäftigten verfällt nur, wenn der Arbeitgeber seine Verpflichtung zum Hinweis an die Beschäftigten zum möglichen Verfall erfüllt hat.
Schlagworte
URLAUB
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
ENTSCHEIDUNG
KRANKHEIT
MITARBEITER
RECHTSPRECHUNG
URTEIL
ZIVILRECHT
ES
Care konkret