CareLit Fachartikel

Arbeitgeber sollten immer zu Beginn des Jahres auf Urlaubnahme hinweisen.

Sausen, P. · Care konkret · 2022 · Heft 42 · S. 3

Dokument
237850
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret
Autor:innen
Sausen, P.
Ausgabe
Heft 42 / 2022
Jahrgang 25
Seiten
3
Erschienen: 2022-10-17 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Urteil des EuGH: Jahresurlaub von Beschäftigten verfällt nur, wenn der Arbeitgeber seine Verpflichtung zum Hinweis an die Beschäftigten zum möglichen Verfall erfüllt hat.

Schlagworte

URLAUB ARBEITGEBER ARBEITNEHMER ENTSCHEIDUNG KRANKHEIT MITARBEITER RECHTSPRECHUNG URTEIL ZIVILRECHT ES Care konkret