CareLit Fachartikel

Zum Anspruch auf Wohngruppenzuschlag für die Beauftragung eines ambulanten Pflegedienstes.

Prof. Richter, R. · PflegeRecht · 2022 · Heft 1 · S. 604 bis 609

Dokument
237887
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Prof. Richter, R.
Ausgabe
Heft 1 / 2022
Jahrgang 26
Seiten
604 bis 609
Erschienen: 2022-10-19 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Leitsatz des Gerichts: Ein Anspruch auf Wohngruppenzuschlag nach § 38a SGB XI scheidet aus, wenn es an der Festlegung der konkreten, von der Präsenzkraft zu übernehmenden Aufgaben fehlt, da sich diese dann nicht von der individuellen pflegerischen Versorgung unterscheiden lassen (BSG, Urt. v. 10.09.2020 - B 3 P 3/19 R, Rn. 26). Das gilt insbesondere dann, wenn der Wohngruppenzuschlag für die Beauftragung eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch genommen werden soll (BSG, Urt. v. 18.02.2016 - B 3 P 5/14 R, Rn. 29).

Schlagworte

BETREUUNG VEREINBARUNG ENTSCHEIDUNG FRAU LEBEN PFLEGE RECHT REINIGUNG URTEIL RECHTSPRECHUNG PRAXIS WOHNUNG DEMENZ HÖHE ES FÜHRUNG