CareLit Fachartikel
Zum Anspruch auf Wohngruppenzuschlag für die Beauftragung eines ambulanten Pflegedienstes.
Prof. Richter, R. · PflegeRecht · 2022 · Heft 1 · S. 604 bis 609
Dokument
237887
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsatz des Gerichts: Ein Anspruch auf Wohngruppenzuschlag nach § 38a SGB XI scheidet aus, wenn es an der Festlegung der konkreten, von der Präsenzkraft zu übernehmenden Aufgaben fehlt, da sich diese dann nicht von der individuellen pflegerischen Versorgung unterscheiden lassen (BSG, Urt. v. 10.09.2020 - B 3 P 3/19 R, Rn. 26). Das gilt insbesondere dann, wenn der Wohngruppenzuschlag für die Beauftragung eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch genommen werden soll (BSG, Urt. v. 18.02.2016 - B 3 P 5/14 R, Rn. 29).
Schlagworte
BETREUUNG
VEREINBARUNG
ENTSCHEIDUNG
FRAU
LEBEN
PFLEGE
RECHT
REINIGUNG
URTEIL
RECHTSPRECHUNG
PRAXIS
WOHNUNG
DEMENZ
HÖHE
ES
FÜHRUNG