CareLit Fachartikel
Nächtlicher Bereitschaftsdienst in einer Klinik kann sozialversicherungspflichtig sein.
Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2022 · Heft 1 · S. 616
Dokument
237890
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Fall 269 Frau G. ist fachweitergebildete OP-Pflegefachkraft. Sie übernahm als sog. freie Mitarbeiterin nächtliche Bereitschaftsdienste in einer Klinik, die sie sich nicht aussuchen konnte. Laut dem abgeschlossenen Honorarvertrag zählten zu ihren Aufgaben u.a. die Notfallversorgung. Ein Weisungsrecht der Klinik war ausgeschlossen. Die Dienstzeiten waren im Einzelnen zu vereinbaren.
Schlagworte
BEREITSCHAFTSDIENST
PERSONAL
RECHTSPRECHUNG
ARBEITSORGANISATION
NORDRHEIN-WESTFALEN
SOZIALVERSICHERUNG
URTEIL
ZEIT
ZUSAMMENARBEIT
HONORAR
HÖHE
NOTFÄLLE
PflegeRecht