CareLit Fachartikel

Nächtlicher Bereitschaftsdienst in einer Klinik kann sozialversicherungspflichtig sein.

Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2022 · Heft 1 · S. 616

Dokument
237890
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Prof. Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 1 / 2022
Jahrgang 26
Seiten
616
Erschienen: 2022-10-19 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Fall 269 Frau G. ist fachweitergebildete OP-Pflegefachkraft. Sie übernahm als sog. freie Mitarbeiterin nächtliche Bereitschaftsdienste in einer Klinik, die sie sich nicht aussuchen konnte. Laut dem abgeschlossenen Honorarvertrag zählten zu ihren Aufgaben u.a. die Notfallversorgung. Ein Weisungsrecht der Klinik war ausgeschlossen. Die Dienstzeiten waren im Einzelnen zu vereinbaren.

Schlagworte

BEREITSCHAFTSDIENST PERSONAL RECHTSPRECHUNG ARBEITSORGANISATION NORDRHEIN-WESTFALEN SOZIALVERSICHERUNG URTEIL ZEIT ZUSAMMENARBEIT HONORAR HÖHE NOTFÄLLE PflegeRecht