CareLit Fachartikel

Wartezeitkündigung einer seit Februar 2021 beschäftigten medizinischen Fachangestellten im Krankenhaus wegen fehlender Corona-Schutzimpfung.

N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2022 · Heft 1 · S. 144 bis 150

Dokument
237998
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 1 / 2022
Jahrgang 36
Seiten
144 bis 150
Erschienen: 2022-10-21 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Es verstößt nicht gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB, wenn ein Krankenhausträger in der gesetzlichen Wartezeit einer medizinischen Angestellten in der Patientenversorgung kündigt, weil sie sich nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen lassen will.

Schlagworte

KRANKENHAUS ARBEITGEBER RHEINLAND-PFALZ ARBEITSRECHT RECHTSPRECHUNG SOZIALRECHT ZEITSCHRIFT ARBEITNEHMER IMPFUNG ES CORONAVIRUS ARBEITSVERHÄLTNIS FURCHT WAHRNEHMUNG MENSCHEN INFEKTION