CareLit Fachartikel
Wartezeitkündigung einer seit Februar 2021 beschäftigten medizinischen Fachangestellten im Krankenhaus wegen fehlender Corona-Schutzimpfung.
N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2022 · Heft 1 · S. 144 bis 150
Dokument
237998
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Es verstößt nicht gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB, wenn ein Krankenhausträger in der gesetzlichen Wartezeit einer medizinischen Angestellten in der Patientenversorgung kündigt, weil sie sich nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen lassen will.
Schlagworte
KRANKENHAUS
ARBEITGEBER
RHEINLAND-PFALZ
ARBEITSRECHT
RECHTSPRECHUNG
SOZIALRECHT
ZEITSCHRIFT
ARBEITNEHMER
IMPFUNG
ES
CORONAVIRUS
ARBEITSVERHÄLTNIS
FURCHT
WAHRNEHMUNG
MENSCHEN
INFEKTION