Behördliche Überwachung nach MDR und MPG: Rechte und Pflichten der AEMP-Leitung sowie Fallstricke bei Fremdreparaturen
Hering, F. · Zentralsterilisation · 2022 · Heft Supplement 10-222 · S. 10 bis 11
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Allgemeines: Die MDR (offiziell VO (EU) 2017/745) über Medizinprodukte vom 5. 4. 2017 - mit Gültigkeit für alle Mitgliedstaaten generell zum 26. 5. 2021 - bietet vielfältige Neuerungen, beispielsweise Art. 17 MDR „Aufbereitung und Wiederverwendung von Einmalprodukten“, die nur nach Unionsrecht zulässig ist und auch nur dann, wenn der nationale Gesetzgeber dies gestattet - so im nationalen Recht geschehen in § 8 Abs. 4, 5, 6 MPBetreibV. Das Unionsrecht gibt die Rahmenbedingungen verbindlich vor, das nationale Gesetz folgt, kann jedoch im Rahmen eines eingeräumten Spielraums eigene Regelungen treffen.