CareLit Fachartikel
Careund Casemanagement ist keine delegierte ärztliche Leistung.
Dr. Dr. Ruppel, T.; Gloystein, S.; Prof. Dr. van den Berg, N. · Kranken- und Pflegeversicherung · 2022 · Heft 5 · S. 197 bis 201
Dokument
238073
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für den Einsatz von Careund Casemanagern in der Regelversorgung der Gesetzlichen Krankenversicherung ist zu klären, ob diese eigenständige oder delegierte ärztliche Leistungen erbringen. Hierfür wurden die Evaluationsergebnisse des Forschungsprojektes „RubiN" ausgewertet und rechtlich bewertet. Demnach wurden keine ärztlichen Aufgaben durchgeführt; zudem könnten Ärzte auch ihren Pflichten als Delegar nicht nachkommen. Die Delegationsvereinbarung (Anlage 8 BMV-Ä) ist auf Careund Casemanagement nicht anwendbar.
Schlagworte
LEISTUNG
DELEGATION
KRANKENVERSICHERUNG
PFLEGE
ARZTPRAXIS
KRANKENPFLEGE
MITARBEITER
RECHTSPRECHUNG
REGELVERSORGUNG
ÄRZTE
ORGANISATIONEN
PATIENTEN
GERIATRIE
PERSONEN
ES
MEDIZIN