CareLit Fachartikel

EuGH stärkt Urlaubsanspruch bei Verfall und Verjährung

Sausen, P. · Altenheim · 2022 · Heft 11 · S. 30 bis 31

Dokument
238144
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim
Autor:innen
Sausen, P.
Ausgabe
Heft 11 / 2022
Jahrgang 44
Seiten
30 bis 31
Erschienen: 2022-10-28 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Der Jahresurlaub von Beschäftigten verfällt nur, wenn der Arbeitgeber seine Verpflichtung zum Hinweis an die Beschäftigten zum möglichen Verfall erfüllt hat. Auch eine Verjährung von Urlaubsansprüchen ist nicht ohne Weiteres möglich, so der Europäische Gerichtshof - und hat damit die Rechte von Beschäftigten gestärkt.

Schlagworte

URLAUB ARBEITGEBER ARBEITNEHMER ARBEITSRECHT ENTSCHEIDUNG ALTENHEIM KRANKHEIT RECHTSPRECHUNG URTEIL ES