CareLit Fachartikel
EuGH stärkt Urlaubsanspruch bei Verfall und Verjährung
Sausen, P. · Altenheim · 2022 · Heft 11 · S. 30 bis 31
Dokument
238144
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Jahresurlaub von Beschäftigten verfällt nur, wenn der Arbeitgeber seine Verpflichtung zum Hinweis an die Beschäftigten zum möglichen Verfall erfüllt hat. Auch eine Verjährung von Urlaubsansprüchen ist nicht ohne Weiteres möglich, so der Europäische Gerichtshof - und hat damit die Rechte von Beschäftigten gestärkt.
Schlagworte
URLAUB
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
ARBEITSRECHT
ENTSCHEIDUNG
ALTENHEIM
KRANKHEIT
RECHTSPRECHUNG
URTEIL
ES