CareLit Fachartikel

"Ohne Hinweis kein Verfall und keine Verjährung von Urlaub."

Sausen, P. · Altenpflege · 2022 · Heft 11 · S. 16

Dokument
238168
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenpflege
Autor:innen
Sausen, P.
Ausgabe
Heft 11 / 2022
Jahrgang 18
Seiten
16
Erschienen: 2022-10-28 00:00:00
ISSN
0341-0455
DOI

Zusammenfassung

Der Jahresurlaub von Beschäftigten verfällt und verjährt nur, wenn der Arbeitgeber seine Verpflichtung zum Hinweis auf den möglichen Verfall und die mögliche Verjährung erfüllt hat.

Schlagworte

ARBEITGEBER URLAUB ARBEITNEHMER ARBEITSRECHT ENTSCHEIDUNG RECHT RECHTSPRECHUNG WAHRNEHMUNG KRANKHEIT ES Altenpflege