CareLit Fachartikel

EuGH stärkt Urlaubsanspruch

Sausen, P. · Häusliche Pflege · 2022 · Heft 11 · S. 20 bis 21

Dokument
238183
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege
Autor:innen
Sausen, P.
Ausgabe
Heft 11 / 2022
Jahrgang 4
Seiten
20 bis 21
Erschienen: 2022-10-28 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Der Jahresurlaub verfällt nur, wenn der Arbeitgeber seine Verpflichtung zum Hinweis an die Beschäftigten zum möglichen Verfall erfüllt hat. Auch eine Verjährung von Urlaubsansprüchen ist nicht ohne Weiteres möglich.

Schlagworte

URLAUB ARBEITGEBER ARBEITNEHMER BEHINDERUNG PFLEGE ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG ARBEITSRECHT GELDLEISTUNG MENSCHEN KRANKHEIT ES PRAXIS RECHTSANWÄLTE Häusliche Pflege