CareLit Fachartikel
EuGH stärkt Urlaubsanspruch
Sausen, P. · Häusliche Pflege · 2022 · Heft 11 · S. 20 bis 21
Dokument
238183
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Jahresurlaub verfällt nur, wenn der Arbeitgeber seine Verpflichtung zum Hinweis an die Beschäftigten zum möglichen Verfall erfüllt hat. Auch eine Verjährung von Urlaubsansprüchen ist nicht ohne Weiteres möglich.
Schlagworte
URLAUB
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
BEHINDERUNG
PFLEGE
ENTSCHEIDUNG
RECHTSPRECHUNG
ARBEITSRECHT
GELDLEISTUNG
MENSCHEN
KRANKHEIT
ES
PRAXIS
RECHTSANWÄLTE
Häusliche Pflege