Mehr Mitspracherechte für Medizinproduktehersteller im G-BA durch die Bundesregierung?
Prof. Dr. Wigge, P. · MedizinProdukte Recht · 2022 · Heft 5 · S. 1 bis 2
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) kommt bei der Ausgestaltung der medizinischen Versorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als höchstem Beschlussgremium im deutschen Gesundheitswesen eine entscheidende Rolle zu (vgl. § 92 Abs. 1 SGB V). Diese Aufgabe erfüllt er unter anderem durch den Erlass von Richtlinien. Demgegenüber haben Leistungserbringer, insbesondere Medizinprodukteund Arzneimittelhersteller aufgrund ihrer tatsächlichen Stellung in der medizinischen Versorgung eine herausragende Bedeutung im Gesundheitswesen. Umso verwunderlicher und schwerer wiegen die defizitären Mitwirkungsmöglichk…