CareLit Fachartikel
Arbeitsrecht
Bieniek, M. · Neue Caritas · 2022 · Heft 18 · S. 23
Dokument
238317
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Urlaub wird bei Absonderungszeiten nachgewährt; Urlaub verjährt bei unterbliebenem Hinweis nicht; Arbeitnehmer muss trotz Arbeitgeberpflicht zur Zeiterfassung Überstunden beweisen.
Schlagworte
URLAUB
ARBEITGEBER
ARBEITSZEIT
URTEIL
ANGESTELLTER
INFEKTIONSSCHUTZGESETZ
GESETZGEBUNG
RECHTSPRECHUNG
ARBEIT
Neue Caritas