CareLit Fachartikel
Der Hygieneplan - unbeliebt, aber notwendig. Gut vorbereitet für die Praxisbegehung - die wichtigsten Anforderungen an Praxisausstattung und Personalhygiene.
Beutel., A. · Naturheilpraxis · 2022 · Heft 11 · S. 61 bis 65
Dokument
238520
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Jeder Heilpraktiker muss in seiner Praxis einen Hygieneplan vorhalten. Dort dokumentiert er alle Daten und Abläufe, die für die individuelle Praxishygiene relevant sind. Auf Nachfrage oder bei Begehung der Praxis durch Mitarbeiter des Gesundheitsamtes muss der Hygieneplan vorgelegt werden. An Praxen, in denen auch invasiv gearbeitet wird, werden besondere zusätzliche Ansprüche an den Hygieneplan gestellt. Wie er gelingen kann und worauf der Praxisbetreiber zu achten hat, darüber haben wir mit Heilpraktikerin und Rechtsanwältin Monika Jochner gesprochen.
Schlagworte
HYGIENEPLAN
HYGIENE
HEILPRAKTIKER
GESUNDHEITSAMT
KRANKENHAUSHYGIENE
ENTSORGUNG
MITARBEITER
ANFORDERUNG
BERICHT
PRAXISFÜHRUNG
WISSENSCHAFT
BEURTEILUNG
ES
ADERLASS
RICHTLINIE
PUNKTIONEN