CareLit Fachartikel

Der Hygieneplan - unbeliebt, aber notwendig. Gut vorbereitet für die Praxisbegehung - die wichtigsten Anforderungen an Praxisausstattung und Personalhygiene.

Beutel., A. · Naturheilpraxis · 2022 · Heft 11 · S. 61 bis 65

Dokument
238520
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Naturheilpraxis
Autor:innen
Beutel., A.
Ausgabe
Heft 11 / 2022
Jahrgang 23
Seiten
61 bis 65
Erschienen: 2022-11-07 00:00:00
ISSN
0177-6754
DOI

Zusammenfassung

Jeder Heilpraktiker muss in seiner Praxis einen Hygieneplan vorhalten. Dort dokumentiert er alle Daten und Abläufe, die für die individuelle Praxishygiene relevant sind. Auf Nachfrage oder bei Begehung der Praxis durch Mitarbeiter des Gesundheitsamtes muss der Hygieneplan vorgelegt werden. An Praxen, in denen auch invasiv gearbeitet wird, werden besondere zusätzliche Ansprüche an den Hygieneplan gestellt. Wie er gelingen kann und worauf der Praxisbetreiber zu achten hat, darüber haben wir mit Heilpraktikerin und Rechtsanwältin Monika Jochner gesprochen.

Schlagworte

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