Erstreckbarkeit von Entlastungstarifverträgen?
Dr. Sasse, S.; Krauß, J. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2022 · Heft 11 · S. 1 bis 16
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Fragestellung Das Bundesarbeitsgericht hat die Berechtigung zum Arbeitskampf sehr früh und in ständiger Rechtsprechung auf die Erzwingung eines tarifvertraglich regelbaren Kampfzieles beschränkt. Ein Arbeitskampf, der um ein tariflich nicht regelbares Ziel geführt wird, ist rechtswidrig. Quantitative Besetzungsregelungen können durch die Tarifvertragsparteien einvernehmlich vereinbart werden, sind also tariflich regelbar. Soweit sie in (freiwillig vereinbarten) Tarifverträgen enthalten waren, hat das Bundesarbeitsgericht keine Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit geäußert. Davon zu unterscheiden ist die Frag…