CareLit Fachartikel

Kein Beschäftigungsverbot im Krankenhaus trotz fehlender Impfung gegen SARS-CoV-2.

Bachman, C. · PflegeRecht · 2022 · Heft 11 · S. 626 bis 636

Dokument
238814
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Bachman, C.
Ausgabe
Heft 11 / 2022
Jahrgang 26
Seiten
626 bis 636
Erschienen: 2022-11-17 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Leitsatz des Gerichts: 1. Es besteht kein gesetzliches Beschäftigungsverbot für bereits vor dem 15. 03. 2022 beschäftigte Arbeitnehmer, die entgegen der Regelung des § 20a Abs. 2 Satz 1 IfSG ihrem Arbeitgeber keinen Impfoder Genesenennachweis vorlegen. Damit ist der Annahmeverzugslohn eines Auszubildenden nach § 17 Abs. 1, § 10 Abs. 2 BBiG i. V. m. § 615 Satz 1, §§ 293 ff. BGB nicht nach § 297 BGB ausgeschlossen, wenn er nach dem 15. 03. 2022 über keinen Impfoder Genesenennachweis im Sinne des § 22a IfSG verfügt.

Schlagworte

ABMAHNUNG ARBEITNEHMER ARBEITGEBER KRANKENHAUS IMPFUNG EINRICHTUNG LEISTUNG GESUNDHEITSAMT KRANKENPFLEGE RECHTSPRECHUNG BERATUNG ERNÄHRUNG ARBEIT ES BERUFSAUSBILDUNG CORONAVIRUS