CareLit Fachartikel

Schutz schwerbehinderter Menschen vor Benachteiligung wegen der (Schwer-)Behinderung bei Bewerbungen

Müller-Rawlins, E. · MTA-Dialog · 2022 · Heft 12 · S. 42 bis 43

Dokument
238968
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MTA-Dialog
Autor:innen
Müller-Rawlins, E.
Ausgabe
Heft 12 / 2022
Jahrgang 23
Seiten
42 bis 43
Erschienen: 2022-11-24 00:00:00
ISSN
1439-071X
DOI

Zusammenfassung

Menschen mit Behinderungen sind nach § 2 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungsund umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine solche Beeinträchtigung liegt vor, wenn der Körperund Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Schlagworte

ARBEITGEBER BEHINDERUNG DISKRIMINIERUNG URTEIL BEWERBUNG BEHINDERTER BUCH ENTSCHEIDUNG KOSTEN MENSCHEN RECHTSPRECHUNG EIGNUNG WAHRSCHEINLICHKEIT PERSONEN ES RICHTLINIE