CareLit Fachartikel
Schutz schwerbehinderter Menschen vor Benachteiligung wegen der (Schwer-)Behinderung bei Bewerbungen
Müller-Rawlins, E. · MTA-Dialog · 2022 · Heft 12 · S. 42 bis 43
Dokument
238968
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Menschen mit Behinderungen sind nach § 2 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungsund umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine solche Beeinträchtigung liegt vor, wenn der Körperund Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Schlagworte
ARBEITGEBER
BEHINDERUNG
DISKRIMINIERUNG
URTEIL
BEWERBUNG
BEHINDERTER
BUCH
ENTSCHEIDUNG
KOSTEN
MENSCHEN
RECHTSPRECHUNG
EIGNUNG
WAHRSCHEINLICHKEIT
PERSONEN
ES
RICHTLINIE