CareLit Fachartikel
4 Haftung des Geschäftsführers bei unterlassener Einrichtung eines Compliance Management Systems (Tankkarten)
Prof. Dr. von Heintschel-Heinegg . ; Prof. Dr. Hofbauer, und Koll. · Lebensmittel und Recht · 2022 · Heft 6 · S. 545 bis 556
Dokument
239032
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Geschäftsführer einer GmbH, deren wesentliche Aufgabe in der Führung der Geschäfte einer Kommanditgesellschaft besteht, haftet (auch) dieser KG gegenüber gem. § 43 Abs. 2 GmbHG.
Schlagworte
MITARBEITER
UNTERNEHMEN
ENTSCHEIDUNG
GERICHT
BESCHWERDEMANAGEMENT
BEURTEILUNG
COMPLIANCE
RISIKO
EINRICHTUNG
RECHTSPRECHUNG
NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL
DEUTSCHLAND
ES
RECHTSANWÄLTE
FÜHRUNG
GESELLSCHAFTEN