CareLit Fachartikel
15 CBD-haltige Lebensmittel dürfen nicht ohne Zulassung vertrieben werden (CBD-Tofu)
N.N. · Lebensmittel und Recht · 2022 · Heft 6 · S. 611 bis 613
Dokument
239033
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei CBD-Tofu handelt es sich um ein neuartiges Lebensmittel, das in der EU zulassungspflichtig ist. Als Lebensmittel vertriebene Produkte, die Cannabidiol (CBD) enthalten, dürfen ohne vorherige Zulassung nicht in Verkehr gebracht werden.
Schlagworte
BEURTEILUNG
ENTSCHEIDUNG
INFORMATION
RECHTSPRECHUNG
CANNABIS
PFLANZE
BAT
GERICHT
GUTACHTEN
ZULASSUNG
CANNABIDIOL
CANNABINOIDE
VERSTÄNDNIS
HÖHE
FARBE
GEMÜSE