CareLit Fachartikel

15 CBD-haltige Lebensmittel dürfen nicht ohne Zulassung vertrieben werden (CBD-Tofu)

N.N. · Lebensmittel und Recht · 2022 · Heft 6 · S. 611 bis 613

Dokument
239033
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 6 / 2022
Jahrgang 26
Seiten
611 bis 613
Erschienen: 2022-12-05 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Bei CBD-Tofu handelt es sich um ein neuartiges Lebensmittel, das in der EU zulassungspflichtig ist. Als Lebensmittel vertriebene Produkte, die Cannabidiol (CBD) enthalten, dürfen ohne vorherige Zulassung nicht in Verkehr gebracht werden.

Schlagworte

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