10 Sanktionierung wegen einer Straftat aufgrund hygienischer Mängel (Mäusebefall)
Prof.Dr. von Heintschel-Heinegg, B. · Lebensmittel und Recht · 2022 · Heft 6 · S. 585 bis 588
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine strafrechtliche Verurteilung ist nach dem Wortlaut des § 40 Abs. 1a S. 1 Nr. 3 LFGB nicht Voraussetzung für eine Veröffentlichung. Danach kommt es allein darauf an, dass die Sanktionierung wegen einer Straftat „zu erwarten ist“. Erforderlich ist also eine diesbezügliche Prognose, nicht dagegen eine strafrechtliche Verurteilung. Damit wird ersichtlich dem Umstand Rechnung getragen, dass die zuständige Behörde die Öffentlichkeit „unverzüglich“ zu informieren hat, die Veröffentlichung also regelmäßig vor der Beendigung eines etwaigen Strafverfahrens erfolgt.