CareLit Fachartikel

10 Sanktionierung wegen einer Straftat aufgrund hygienischer Mängel (Mäusebefall)

Prof.Dr. von Heintschel-Heinegg, B. · Lebensmittel und Recht · 2022 · Heft 6 · S. 585 bis 588

Dokument
239040
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht
Autor:innen
Prof.Dr. von Heintschel-Heinegg, B.
Ausgabe
Heft 6 / 2022
Jahrgang 26
Seiten
585 bis 588
Erschienen: 2022-12-05 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Eine strafrechtliche Verurteilung ist nach dem Wortlaut des § 40 Abs. 1a S. 1 Nr. 3 LFGB nicht Voraussetzung für eine Veröffentlichung. Danach kommt es allein darauf an, dass die Sanktionierung wegen einer Straftat „zu erwarten ist“. Erforderlich ist also eine diesbezügliche Prognose, nicht dagegen eine strafrechtliche Verurteilung. Damit wird ersichtlich dem Umstand Rechnung getragen, dass die zuständige Behörde die Öffentlichkeit „unverzüglich“ zu informieren hat, die Veröffentlichung also regelmäßig vor der Beendigung eines etwaigen Strafverfahrens erfolgt.

Schlagworte

STRAFTAT EINSTELLUNG ENTSCHEIDUNG RECHT RECHTSPRECHUNG VORSCHRIFTEN BEURTEILUNG ENTZUG ERLASS SCHREIBEN INTERNET VERHALTEN MENSCHEN KRIMINALITÄT ES STRAFE