CareLit Fachartikel
Pflegerelevante Bestimmungen der Behindertenrechtskonvention
Schefer, M. · Pflegerecht · 2022 · Heft 4 · S. 219 bis 221
Dokument
239062
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das UNO-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verfolgt zunächst ein sehr bescheidenes Ziel: Nach dem Art. 1 bezweckt es lediglich, «den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern». Mit anderen Worten soll die Konvention nur jene Rechte gewährleisten, die im Rahmen des internationalen Menschenrechtsschutzes schon bisher gewährleistet worden waren.
Schlagworte
PFLEGE
BEHINDERUNG
RECHT
WISSENSCHAFT
FOLTER
MENSCHENRECHTE
VERBOT
ZIEL
ANERKENNUNG
MENSCHEN
GESUNDHEIT
REHABILITATION
PRAXIS
KOMA
ANGST
WOHNUNG