Rechtsprechung Sozialversicherungsrecht
Landolt, H. · Pflegerecht · 2022 · Heft 4 · S. 227 bis 228
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Übernahme der Restfinanzierung der Pflegekosten bei Aufenthalt im Pflegeheim (Art. 25a Abs. 5 KVG) Hält sich die versicherte Person in einem ausserkantonalen Pflegeheim auf, so ist der Wohnsitzkanton zuständig zur Festsetzung und Übernahme der Restfinanzierung der Pflegekosten. Der Wohnsitzkanton legt die Höhe der Restfinanzierung gemäss seinen eigenen Regelungen fest. Falls die versicherte Person bei der Aufnahme in einem ausserkantonalen Pflegeheim kein Pflegeplatz in der Nähe ihres Wohnsitzes zur Verfügung gestellt werden kann, legt der Wohnsitzkanton die Restfinanzierung, die er zu tragen hat, gemäss den Reg…