Arbeitsrechtliches Konkurrenzverbot in der Pflege - Bedeutung der persönlichen Eigenschaften
Petrik, A. · Pflegerecht · 2022 · Heft 4 · S. 187 bis 194
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Pflichten und Rechte aus einem Arbeitsvertrag sind grundsätzlich auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses beschränkt. Ausnahmsweise wirkt der Vertrag vor, so gelten etwa die gesetzlichen Beschränkungen der Datenbearbeitung durch die Arbeitgeberin bereits im Bewerbungsverfahren. Oder die Wirkungen erstrecken sich auch auf die Zeit nach Beendigung des Arbeitsvertrages. Als Beispiel kann die Pflicht des Arbeitnehmers genannt werden, Geschäftsgeheimnisse nicht an Dritte weiterzugeben. Die Vorund Nachwirkung von vertraglichen Pflichten ergibt sich jeweils aus berechtigten Interessen der Vertragsparteien.