Bedeutung der Behindertenrechtskonvention für die Pflege
Landolt, H. · Pflegerecht · 2022 · Heft 4 · S. 206 bis 207
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Schweiz ist dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13. Dezember 2006 im Jahr 2014 beigetreten. Die Behindertenrechtskonvention (BRK) ergänzt die nationale Behindertengleichstellungsgesetzgebung, namentlich das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG), und konkretisiert zudem das verfassungsmäßige Egalisierungsgebot von Art. 8 Abs. 4 BV. Das BehiG äußert sich im Gegensatz zur BRK nicht dazu, inwieweit die behinderungsbedingt notwendige Hilfe, Betreuung und Pflege sicherzustellen ist. Die staatsvertraglichen Verpflichtungen gemäß der BRK basieren demgegenüber auf dem Prinzip der S…