CareLit Fachartikel
Offenlegung personenbezogener Daten durch einen früheren Arbeitgeber gegenüber einem neuen Arbeitgeber
N.N. · Rechtsdepesche · 2022 · Heft 6 · S. 332 bis 335
Dokument
239078
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt den Arbeitnehmer nicht nur vor einer zu weit gehenden Kontrolle und Ausforschung seiner Persönlichkeit, sondern es umfasst ebenfalls den Schutz vor der Offenlegung personenbezogener Daten, und zwar auch solcher, von denen der Arbeitgeber in zulässiger Weise Kenntnis erlangt hat.
Schlagworte
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
LEISTUNG
LEBENSLAUF
RECHT
URTEIL
ARBEITSLOSENVERSICHERUNG
ARBEITSRECHT
DIENSTPLAN
RECHTSPRECHUNG
OFFENLEGUNG
GESUNDHEITSWESEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
SCHREIBEN
VERHALTEN
TELEFON