CareLit Fachartikel

Offenlegung personenbezogener Daten durch einen früheren Arbeitgeber gegenüber einem neuen Arbeitgeber

N.N. · Rechtsdepesche · 2022 · Heft 6 · S. 332 bis 335

Dokument
239078
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 6 / 2022
Jahrgang 20
Seiten
332 bis 335
Erschienen: 2022-12-05 00:00:00
ISSN
2197-1609
DOI

Zusammenfassung

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt den Arbeitnehmer nicht nur vor einer zu weit gehenden Kontrolle und Ausforschung seiner Persönlichkeit, sondern es umfasst ebenfalls den Schutz vor der Offenlegung personenbezogener Daten, und zwar auch solcher, von denen der Arbeitgeber in zulässiger Weise Kenntnis erlangt hat.

Schlagworte

ARBEITGEBER ARBEITNEHMER LEISTUNG LEBENSLAUF RECHT URTEIL ARBEITSLOSENVERSICHERUNG ARBEITSRECHT DIENSTPLAN RECHTSPRECHUNG OFFENLEGUNG GESUNDHEITSWESEN ARBEITSVERHÄLTNIS SCHREIBEN VERHALTEN TELEFON