CareLit Fachartikel

Dürfen Arbeitgeber vor ehemaligen Mitarbeitenden „warnen“?

Sausen, P. · Altenheim · 2022 · Heft 12 · S. 28 bis 29

Dokument
239110
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim
Autor:innen
Sausen, P.
Ausgabe
Heft 12 / 2022
Jahrgang 44
Seiten
28 bis 29
Erschienen: 2022-12-06 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Arbeitgeber dürfen sich in Einstellungsverfahren grundsätzlich über Bewerber:innen bei deren vorherigen Arbeitgebern informieren. Zudem können Arbeitgeber auch ein berechtigtes Interesse daran haben, andere Arbeitgeber vor ehemaligen Beschäftigten zu warnen. Es gelten hierbei allerdings sehr strenge Maßstäbe.

Schlagworte

ARBEITGEBER RECHT ARBEITSRECHT LEBENSLAUF LEISTUNG EINWILLIGUNG TELEFON VERLETZUNG ABMAHNUNG ES GESUNDHEITSWESEN ARBEITSVERHÄLTNIS VERHALTEN WISSEN Altenheim