CareLit Fachartikel
Dürfen Arbeitgeber vor ehemaligen Mitarbeitenden „warnen“?
Sausen, P. · Altenheim · 2022 · Heft 12 · S. 28 bis 29
Dokument
239110
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Arbeitgeber dürfen sich in Einstellungsverfahren grundsätzlich über Bewerber:innen bei deren vorherigen Arbeitgebern informieren. Zudem können Arbeitgeber auch ein berechtigtes Interesse daran haben, andere Arbeitgeber vor ehemaligen Beschäftigten zu warnen. Es gelten hierbei allerdings sehr strenge Maßstäbe.
Schlagworte
ARBEITGEBER
RECHT
ARBEITSRECHT
LEBENSLAUF
LEISTUNG
EINWILLIGUNG
TELEFON
VERLETZUNG
ABMAHNUNG
ES
GESUNDHEITSWESEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
VERHALTEN
WISSEN
Altenheim