CareLit Fachartikel
Direkterstattung der Mehrkosten über einen Energie-Hilfsfonds
Tybussek, K. · Altenheim · 2022 · Heft 12 · S. 30 bis 31
Dokument
239111
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In einer ersten Phase von Oktober 2022 bis März 2023 soll für Pflegeeinrichtungen eine Direkterstattung von Energie-Mehrkosten analog zum Pflegeschutzschirm erfolgen. Nachgewiesene Mehrkosten durch Energiepreissteigerungen werden übernommen. Auch das Heizkostenzuschussgesetz soll entlasten.
Schlagworte
ENERGIEKOSTEN
GESETZ
PFLEGE
ZIEL
AUSGABEN
BETRIEB
BUNDESREGIERUNG
SCHIEDSSTELLE
SELBSTKOSTENDECKUNG
Krankenhaus
Altenheim