CareLit Fachartikel
Direkterstattung der Mehrkosten über einen Energie-Hilfsfonds
Tybussek, K. · Altenheim · 2022 · Heft 12 · S. 30 bis 31
Dokument
239111
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In einer ersten Phase von Oktober 2022 bis März 2023 soll für Pflegeeinrichtungen eine Direkterstattung von Energie-Mehrkosten analog zum Pflegeschutzschirm erfolgen. Nachgewiesene Mehrkosten durch Energiepreissteigerungen werden übernommen. Auch das Heizkostenzuschussgesetz soll entlasten.
Schlagworte
ENERGIEKOSTEN
GESETZ
PFLEGE
ZIEL
AUSGABEN
BETRIEB
BUNDESREGIERUNG
SCHIEDSSTELLE
SELBSTKOSTENDECKUNG
PFLEGEHEIME
PRAXIS
UKRAINE
GESUNDHEITSVERSORGUNG
Altenheim