CareLit Fachartikel
Verjährung von Urlaubsansprüchen
Bährle, R-j. · Ergotherapie & Rehabilitation · 2022 · Heft 12 · S. 34 bis 35
Dokument
239362
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Alle rechtlichen Ansprüche, auch der Anspruch auf Erholungsurlaub, verjähren und müssen dann nicht mehr von der Gegenseite erfüllt werden, wenn diese die sogenannte Einrede der Verjährung erhebt. Die regelmäßige Verjährungsfrist für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis - und damit auch für den Urlaubsanspruch - beträgt drei Jahre.
Schlagworte
URLAUB
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
ENTSCHEIDUNG
MITARBEITER
RECHTSPRECHUNG
INFORMATION
ARBEITSVERHÄLTNIS
PRAXIS
ES
Ergotherapie & Rehabilitation