CareLit Fachartikel

Verjährung von Urlaubsansprüchen

Bährle, R-j. · Ergotherapie & Rehabilitation · 2022 · Heft 12 · S. 34 bis 35

Dokument
239362
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Ergotherapie & Rehabilitation
Autor:innen
Bährle, R-j.
Ausgabe
Heft 12 / 2022
Jahrgang 14
Seiten
34 bis 35
Erschienen: 2022-12-09 00:00:00
ISSN
0942-8623
DOI

Zusammenfassung

Alle rechtlichen Ansprüche, auch der Anspruch auf Erholungsurlaub, verjähren und müssen dann nicht mehr von der Gegenseite erfüllt werden, wenn diese die sogenannte Einrede der Verjährung erhebt. Die regelmäßige Verjährungsfrist für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis - und damit auch für den Urlaubsanspruch - beträgt drei Jahre.

Schlagworte

URLAUB ARBEITGEBER ARBEITNEHMER ENTSCHEIDUNG MITARBEITER RECHTSPRECHUNG INFORMATION ARBEITSVERHÄLTNIS PRAXIS ES Ergotherapie & Rehabilitation