Befristung aufgrund Eigenart der Arbeitsleistung – Führungskraft
N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2022 · Heft 12 · S. 1 bis 13
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze 1. Bei der Beurteilung der Frage, ob die Befristung eines Arbeitsvertrags gerechtfertigt ist, ist grundsätzlich auf die Umstände im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abzustellen (Rn. 22). 2. Der Sachgrund der Eigenart der Arbeitsleistung iSv. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG kann die Befristung eines Arbeitsvertrags jenseits besonderer verfassungsrechtlicher Gewährleistungen nur rechtfertigen, wenn die Arbeitsleistung Besonderheiten aufweist, aus denen sich ein berechtigtes Interesse der Parteien, insbesondere des Arbeitgebers, ergibt, statt eines unbefristeten nur einen befristeten Arbeitsvertr…