Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG – Kündigung – Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung – Vermutung der Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung – vorherige Zustimmung des…
N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2022 · Heft 12 · S. 1 bis 3
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze 1. Nach § 168 SGB IX bedarf die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts. Diese Bestimmung gehört zu den Vorschriften, die Verfahrensund/oder Förderpflichten zugunsten schwerbehinderter Menschen enthalten und deren Verletzung grundsätzlich geeignet ist, den Anschein zu erwecken, an der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen uninteressiert zu sein. Hat der Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung die nach § 168 SGB IX erforderliche vorherige Zustimmung des Integrationsamts nicht eingeholt, kann di…