Auflösungsantrag des Arbeitgebers – Berufungsinstanz – (keine) Nichtigkeit der Kündigung wegen Verstoßes gegen das Maßregelungsverbot – Schadensersatz wegen unterbliebener Zielver…
N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2022 · Heft 12 · S. 1 bis 2
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze 1. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können den Antrag gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 bzw. Satz 2 KSchG auf gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz stellen. Die Voraussetzungen von § 533 ZPO müssen dabei nicht erfüllt sein. § 9 Abs. 1 Satz 3 KSchG ist insofern lex specialis (Rn. 7, 9). 2. Handelt der Arbeitgeber aufgrund eines Motivbündels, greift der Unwirksamkeitsgrund aus § 612a BGB nur ein, wenn die Rechtsausübung durch den Arbeitnehmer das wesentliche Motiv für die maßregelnde Maßnahme (hier: die Kündigung) bildet (Rn.…