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Garantiebetrag im Tarifbereich der VKA – Anspruch in der Endstufe einer Entgeltgruppe – Gleichbehandlungsgrundsatz

N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2022 · Heft 12 · S. 1 bis 12

Dokument
239397
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 12 / 2022
Jahrgang 36
Seiten
1 bis 12
Erschienen: 2022-12-09 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Orientierungssätze 1. Nahmen Beschäftigte die befristete Möglichkeit der Höhergruppierung auf Antrag gemäß § 29b TVÜ-VKA wahr, erfolgte ihre Stufenzuordnung im Tarifbereich der VKA noch nach § 17 Abs. 4 TVöD-AT aF und damit betragsgemäß (Rn. 16). Diese Tarifnorm gewährte den Beschäftigten einen Garantiebetrag, wenn die Entgeltdifferenz zwischen bisherigem und neuem Tabellenentgelt – ggf. unter Berücksichtigung des § 29b Abs. 5 Satz 2 TVÜ-VKA – diesen Garantiebetrag unterschritt (Rn. 17). 2. In diesem Fall ersetzt der Garantiebetrag den Differenzbetrag. Im Rahmen eines eigenen Entgeltregimes wird das bisherige Ta…

Schlagworte

SOZIALRECHT ZEITSCHRIFT ARBEITGEBER ENTSCHEIDUNG RECHT URTEIL ZEIT ZIEL EINGRUPPIERUNG RECHTSPRECHUNG HÖHE SCHREIBEN VERSTÄNDNIS ES BELOHNUNG CHARAKTER