Garantiebetrag im Tarifbereich der VKA – Anspruch in der Endstufe einer Entgeltgruppe – Gleichbehandlungsgrundsatz
N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2022 · Heft 12 · S. 1 bis 12
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze 1. Nahmen Beschäftigte die befristete Möglichkeit der Höhergruppierung auf Antrag gemäß § 29b TVÜ-VKA wahr, erfolgte ihre Stufenzuordnung im Tarifbereich der VKA noch nach § 17 Abs. 4 TVöD-AT aF und damit betragsgemäß (Rn. 16). Diese Tarifnorm gewährte den Beschäftigten einen Garantiebetrag, wenn die Entgeltdifferenz zwischen bisherigem und neuem Tabellenentgelt – ggf. unter Berücksichtigung des § 29b Abs. 5 Satz 2 TVÜ-VKA – diesen Garantiebetrag unterschritt (Rn. 17). 2. In diesem Fall ersetzt der Garantiebetrag den Differenzbetrag. Im Rahmen eines eigenen Entgeltregimes wird das bisherige Ta…