Stufenaufstieg nach § 16 (Bund) Abs. 4, § 17 Abs. 3 TVöD-AT – Nichtbeschäftigung während der Dauer einer erfolgreichen Entfristungsklage – Schadenersatz
N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2022 · Heft 12 · S. 1 bis 16
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze 1. Ein Antrag, mit dem das Erreichen einer bestimmten Stufe innerhalb einer Entgeltgruppe zu einem bestimmten Zeitpunkt festgestellt werden soll, ist nicht auf ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis gerichtet und daher unzulässig (Rn. 14). 2. Die Stufenaufstiegsregelungen der §§ 16 (Bund), 17 TVöD-AT honorieren die durch Ausübung der übertragenen Tätigkeit in der jeweiligen Entgeltgruppe hinzugewonnene Berufserfahrung. Sie erfordern daher im Grundsatz eine tatsächliche ununterbrochene Tätigkeit innerhalb dieser Entgeltgruppe. Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis lediglich rechtlich besteh…