II. Allgemeines Arbeitsrecht Urlaubsabgeltung – AGB-Verfallklausel – Quotelung des Urlaubsanspruchs
Zeitschrift für Tarifrecht · 2022 · Heft 12 · S. 1 bis 11
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze 1. § 202 Abs. 1 BGB, dem zufolge die Verjährung bei Haftung wegen Vorsatzes nicht im Voraus durch Rechtsgeschäft erleichtert werden kann, bezweckt einen umfassenden Schutz gegen im Voraus vereinbarte Einschränkungen von Haftungsansprüchen aus vorsätzlichen Schädigungen. Vertragliche Ausschlussfristenregelungen, die solche Ansprüche in zeitlicher Hinsicht beschränken, sind nichtig (Rn. 17). 2. Die Rechtsfolgen bestimmen sich in diesen Fällen nach § 306 BGB, der nicht nur zur Anwendung kommt, wenn sich die Unwirksamkeit einer AGB-Klausel aus den §§ 305 ff. BGB selbst ergibt, sondern auch dann, w…