Arbeitnehmerüberlassung – gemeinschaftlicher Betrieb
N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2022 · Heft 12 · S. 1 bis 2
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze 1. Eine Überlassung zur Arbeitsleistung i.S.d. § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG liegt nicht vor, wenn der Arbeitnehmer in einem Gemeinschaftsbetrieb beschäftigt wird, zu dessen gemeinsamer Führung sich sein Arbeitgeber und ein Dritter rechtlich verbunden haben (Rn. 45). 2. An der Wahrnehmung der maßgeblichen Arbeitgeberfunktionen in personellen und sozialen Angelegenheiten durch eine einheitliche Leitung, die für einen Gemeinschaftsbetrieb erforderlich ist, fehlt es, wenn sich die Beteiligung eines Arbeitgebers darauf beschränkt, seine Arbeitnehmer einem anderen Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen (Rn.…