Arbeitnehmerüberlassung – Abgrenzung zur Tätigkeit im Rahmen eines Werkoder Dienstvertrags
N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2022 · Heft 12 · S. 1 bis2
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze 1. Eine Überlassung zur Arbeitsleistung i. S. d. § 1 Abs. 1 AÜG liegt vor, wenn einem Entleiher Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt werden, die in dessen Betrieb eingegliedert sind und nach dessen Weisungen beschäftigt werden (Rn. 17). Davon zu unterscheiden sind Arbeitnehmer, die nach Weisungen des Unternehmers zur Ausführung von Dienstoder Werkverträgen als Erfüllungsgehilfe bei Dritten eingesetzt werden (Rn. 18). 2. Der Werkbesteller oder Auftraggeber von Dienstleistungen kann dem Werkunternehmer oder Dienstleister bzw. dessen Erfüllungsgehilfen bestimmte Anweisungen zur Ausführung der Die…