CareLit Fachartikel
Alles gut, unser Pflegeheim wird doch von einer Apotheke versorgt!
Dr. Picksak, G. · Krankenhauspharmazie · 2022 · Heft 12 · S. 490 bis 491
Dokument
239485
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Inzwischen nutzen viele Pflegeheime den kostenpflichtigen Service einer öffentlichen Apotheke und lassen die Arzneimittel individuell für ihre Patienten liefern. Die Arzneimittel werden im Rahmen der Heimversorgung von der Apotheke unter anderem mit den Patientennamen beschriftet und ausgeliefert. Die Apotheke berechnet in der Regel für die Dauermedikationen der Heimbewohner auch die Einnahmereichweiten der Arzneimittel und bestellt die benötigten Medikamente nach Anforderung der Rezepte beim behandelnden Arzt rechtzeitig nach.
Schlagworte
PFLEGEHEIM
APOTHEKE
ARZNEIMITTEL
APOTHEKER
DOKUMENTATION
HEIMBEWOHNER
NOTAUFNAHME
ANFORDERUNG
AUFNAHME
MEDIKATIONSFEHLER
PFLEGEHEIME
PATIENTEN
REZEPTE
BLUTDRUCK
NAMEN
AMLODIPIN