CareLit Fachartikel

Alles gut, unser Pflegeheim wird doch von einer Apotheke versorgt!

Dr. Picksak, G. · Krankenhauspharmazie · 2022 · Heft 12 · S. 490 bis 491

Dokument
239485
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhauspharmazie
Autor:innen
Dr. Picksak, G.
Ausgabe
Heft 12 / 2022
Jahrgang 18
Seiten
490 bis 491
Erschienen: 2022-12-13 00:00:00
ISSN
0173-7597
DOI

Zusammenfassung

Inzwischen nutzen viele Pflegeheime den kostenpflichtigen Service einer öffentlichen Apotheke und lassen die Arzneimittel individuell für ihre Patienten liefern. Die Arzneimittel werden im Rahmen der Heimversorgung von der Apotheke unter anderem mit den Patientennamen beschriftet und ausgeliefert. Die Apotheke berechnet in der Regel für die Dauermedikationen der Heimbewohner auch die Einnahmereichweiten der Arzneimittel und bestellt die benötigten Medikamente nach Anforderung der Rezepte beim behandelnden Arzt rechtzeitig nach.

Schlagworte

PFLEGEHEIM APOTHEKE ARZNEIMITTEL APOTHEKER DOKUMENTATION HEIMBEWOHNER NOTAUFNAHME ANFORDERUNG AUFNAHME MEDIKATIONSFEHLER PFLEGEHEIME PATIENTEN REZEPTE BLUTDRUCK NAMEN AMLODIPIN