CareLit Fachartikel
Patientenaufklärung: Unbestimmte Begriffe können im Streitfall hinterfragt werden.
Weidinger, P. · Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement · 2022 · Heft 5-6 · S. 45 bis 46
Dokument
239550
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
„Ich bin ausreichend informiert worden, habe alles verstanden und ich hatte genügend Bedenkzeit.“ Wenn Behandelnde ihre Patientinnen und Patienten solche Formulierungen bestätigen lassen, bleibt ein rechtliches Risiko. Für unbestimmte Begriffe ärztlicher Informationen gilt dies gemäß eines BGH-Beschlusses vom 16. August 2022 analog.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
EINWILLIGUNG
PATIENT
URTEIL
CANNABIS
RISIKO
STUDIE
BUNDESGERICHTSHOF
DOKUMENTATION
PATIENTEN
RECHTSPRECHUNG
ES
MORBIDITÄT
SPASTIK
PERSONEN
SICHERHEIT