CareLit Fachartikel

Patientenaufklärung: Unbestimmte Begriffe können im Streitfall hinterfragt werden.

Weidinger, P. · Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement · 2022 · Heft 5-6 · S. 45 bis 46

Dokument
239550
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement
Autor:innen
Weidinger, P.
Ausgabe
Heft 5-6 / 2022
Jahrgang 13
Seiten
45 bis 46
Erschienen: 2022-12-14 00:00:00
ISSN
1869-1676
DOI

Zusammenfassung

„Ich bin ausreichend informiert worden, habe alles verstanden und ich hatte genügend Bedenkzeit.“ Wenn Behandelnde ihre Patientinnen und Patienten solche Formulierungen bestätigen lassen, bleibt ein rechtliches Risiko. Für unbestimmte Begriffe ärztlicher Informationen gilt dies gemäß eines BGH-Beschlusses vom 16. August 2022 analog.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL EINWILLIGUNG PATIENT URTEIL CANNABIS RISIKO STUDIE BUNDESGERICHTSHOF DOKUMENTATION PATIENTEN RECHTSPRECHUNG ES MORBIDITÄT SPASTIK PERSONEN SICHERHEIT