CareLit Fachartikel
Mehr Selbstbestimmung Am 1. Januar tritt das neue Vormundschaftsund Betreuungsrecht in Kraft.
Reichsberg, F. · pflegen: Demenz · 2022 · Heft 65 · S. 38 bis 41
Dokument
239554
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das neue Betreuungsrecht verbessert das Recht betreuter Menschen auf Selbstbestimmung erheblich. Eine weitere interessante Neuerung ist das außerordentliche Notvertretungsrecht für Ehepartner im medizinischen Bereich. Trotzdem gilt nach wie vor: Sinnvoll ist es für jeden Menschen, Vorsorge über entsprechende Unterlagen zu treffen. Das gilt auch im Beginn einer Demenz.
Schlagworte
BETREUUNG
DEMENZ
BETREUUNGSRECHT
GERICHT
EINWILLIGUNG
ELTERN
KIND
NOTFALL
RECHT
MENSCHEN
UNTERLAGEN
ES
PERSONEN
KOMMUNIKATION
REGISTER
EHE