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Mehr Selbstbestimmung Am 1. Januar tritt das neue Vormundschaftsund Betreuungsrecht in Kraft.

Reichsberg, F. · pflegen: Demenz · 2022 · Heft 65 · S. 38 bis 41

Dokument
239554
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
pflegen: Demenz
Autor:innen
Reichsberg, F.
Ausgabe
Heft 65 / 2022
Jahrgang 2
Seiten
38 bis 41
Erschienen: 2022-12-14 00:00:00
ISSN
1863-5172
DOI

Zusammenfassung

Das neue Betreuungsrecht verbessert das Recht betreuter Menschen auf Selbstbestimmung erheblich. Eine weitere interessante Neuerung ist das außerordentliche Notvertretungsrecht für Ehepartner im medizinischen Bereich. Trotzdem gilt nach wie vor: Sinnvoll ist es für jeden Menschen, Vorsorge über entsprechende Unterlagen zu treffen. Das gilt auch im Beginn einer Demenz.

Schlagworte

BETREUUNG DEMENZ BETREUUNGSRECHT GERICHT EINWILLIGUNG ELTERN KIND NOTFALL RECHT MENSCHEN UNTERLAGEN ES PERSONEN KOMMUNIKATION REGISTER EHE