CareLit Fachartikel

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung muss organisiert werden.

Balke, M. · physiotherapie · 2021 · Heft 3 · S. 44 bis 45

Dokument
239908
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
physiotherapie
Autor:innen
Balke, M.
Ausgabe
Heft 3 / 2021
Jahrgang 2021
Seiten
44 bis 45
Erschienen: 2022-12-21 00:00:00
ISSN
0934-9421
DOI

Zusammenfassung

Ein Praxisinhaber kann in der Regel nicht alle Aufgaben der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes selbst wahrnehmen. Gesetzlich geregelt ist, dass ein Praxisinhaber einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzuziehen muss, sobald er einen oder mehr Mitarbeiter beschäftigt. Die maßgeblichen Vorschriften dazu legt die Unfallverhütungsvorschrift „DGUV Vorschrift 2 - Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ fest.

Schlagworte

BETREUUNG BERUFSGENOSSENSCHAFT KOSTEN MITARBEITER VORSCHRIFTEN ALTERNATIVE ARBEITSSCHUTZGESETZ BERATUNG BETRIEB BETRIEBSÄRZTE HAND PRAXIS ARBEIT ES BERATER physiotherapie