CareLit Fachartikel
Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung muss organisiert werden.
Balke, M. · physiotherapie · 2021 · Heft 3 · S. 44 bis 45
Dokument
239908
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Praxisinhaber kann in der Regel nicht alle Aufgaben der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes selbst wahrnehmen. Gesetzlich geregelt ist, dass ein Praxisinhaber einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzuziehen muss, sobald er einen oder mehr Mitarbeiter beschäftigt. Die maßgeblichen Vorschriften dazu legt die Unfallverhütungsvorschrift „DGUV Vorschrift 2 - Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ fest.
Schlagworte
BETREUUNG
BERUFSGENOSSENSCHAFT
KOSTEN
MITARBEITER
VORSCHRIFTEN
ALTERNATIVE
ARBEITSSCHUTZGESETZ
BERATUNG
BETRIEB
BETRIEBSÄRZTE
HAND
PRAXIS
ARBEIT
ES
BERATER
physiotherapie