CareLit Fachartikel
Gibt es eine Verjährungsfrist für die Abrechnung von Verordnungen?
Schlüter, A. · physiotherapie · 2022 · Heft 1 · S. 49
Dokument
239958
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im neuen bundesweiten Rahmenvertrag wurde auch die Verjährungsfrist für die Abrechnung von Verordnungen neu geregelt. Bis zum 31. Juli 2021 war diese noch Teil der „alten“ Verträge und damit unterschiedlich lang - abhängig vom Vertragsgebiet. Praxisinhaber sahen sich daher mit verschiedenen Fristen konfrontiert und den Überblick zu behalten, war für viele nicht einfach.
Schlagworte
VERTRAG
FORTBILDUNG
VERTRÄGE
physiotherapie