CareLit Fachartikel
Hat meine vor dem 31.12.1995 absolvierte Zertifikatsweiterbildung auch nach Inkrafttreten des Bundesrahmenvertrags noch Bestand?
Schlüter, A. · physiotherapie · 2022 · Heft 5 · S. 47
Dokument
240011
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit Inkrafttreten des (Bundes-)Rahmenvertrags im August 2021 gibt es nun erstmalig bundesweit einheitliche Regelungen in allen Bereichen. Auch der Bereich Weiterbildung ist ein entsprechender Vertragsbestandteil, in dem insbesondere die Voraussetzungen, Inhalte und Form der Bescheinigung geregelt werden. Darüber hinaus müssen die Weiterbildungsanbieter bei den Krankenkassen als solche gemeldet sein.
Schlagworte
WEITERBILDUNG
FORTBILDUNG
RECHT
THERAPIE
BESCHEINIGUNG
physiotherapie