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Hat meine vor dem 31.12.1995 absolvierte Zertifikatsweiterbildung auch nach Inkrafttreten des Bundesrahmenvertrags noch Bestand?

Schlüter, A. · physiotherapie · 2022 · Heft 5 · S. 47

Dokument
240011
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
physiotherapie
Autor:innen
Schlüter, A.
Ausgabe
Heft 5 / 2022
Jahrgang 2022
Seiten
47
Erschienen: 2022-12-22 00:00:00
ISSN
0934-9421
DOI

Zusammenfassung

Mit Inkrafttreten des (Bundes-)Rahmenvertrags im August 2021 gibt es nun erstmalig bundesweit einheitliche Regelungen in allen Bereichen. Auch der Bereich Weiterbildung ist ein entsprechender Vertragsbestandteil, in dem insbesondere die Voraussetzungen, Inhalte und Form der Bescheinigung geregelt werden. Darüber hinaus müssen die Weiterbildungsanbieter bei den Krankenkassen als solche gemeldet sein.

Schlagworte

WEITERBILDUNG FORTBILDUNG RECHT THERAPIE BESCHEINIGUNG physiotherapie