CareLit Fachartikel
Zum Schadensersatzanspruch des Betreuten
N.N. · BtPrax · 2022 · Heft 6 · S. 1 bis 4
Dokument
240052
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Schlagworte: Unterlassene Antragstellung 1. In der Regel steht einem Betroffenen gegenüber seinem Betreuer ein Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz zu, wenn der Betreuer – entgegen seiner Verpflichtung, für einen zu deckenden Bedarf des Betroffenen hinsichtlich der Unterkunftskosten (Grundmiete und Nebenkosten) zu sorgen – es schuldhaft unterlässt, die entsprechende Sozialhilfe bei dem Sozialamt zu beantragen (§§ 276, 1833, 1901, 1908i Abs. 1 Satz 1 BGB)
Schlagworte
SOZIALAMT
URTEIL
SOZIALHILFE
ENTSCHEIDUNG
KOSTEN
RECHTSPRECHUNG
ZEIT
BETREUUNG
GERICHT
PRAXIS
SCHADENSERSATZ
HÖHE
WOHNUNG
SCHREIBEN
VERHALTEN
EINKOMMEN