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N.N. · BtPrax · 2022 · Heft 6 · S. 1 bis 4
Dokument
240060
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Schlagworte: Gesetzlicher Richter. Kommt ein deutsches Gericht seiner Pflicht zur Anrufung im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens nicht nach oder stellt es ein Vorabentscheidungsersuchen, obwohl eine Zuständigkeit des Gerichtshofs nicht gegeben ist, kann dem Rechtsschutzsuchenden des Ausgangsrechtsstreits der gesetzliche Richter entzogen sein.
Schlagworte
GERICHT
ENTSCHEIDUNG
RECHTSPRECHUNG
UNTERBRINGUNG
AFGHANISTAN
ERLASS
VERLETZUNG
BEURTEILUNG
KRANKHEIT
PRAXIS
SCHWEDEN
DEUTSCHLAND
FLÜCHTLINGE
ES
SCHREIBEN
LICHT