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Büroangestellte und Grundschullehrerin klagten erfolglos. Wann gilt eine Corona-Infektion als Arbeitsunfall?

Sautter, T. · Sicherheitsbeauftragter · 2022 · Heft 12 · S. 40 bis 41

Dokument
240117
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsbeauftragter
Autor:innen
Sautter, T.
Ausgabe
Heft 12 / 2022
Jahrgang 18
Seiten
40 bis 41
Erschienen: 2022-12-23 00:00:00
ISSN
0300-3337
DOI

Zusammenfassung

Seit Beginn der Pandemie infizieren sich die Menschen in Deutschland massenweise mit dem SARS-CoV-2-Virus. Und obwohl es sich um eine allgemeine Gefahr handelt, kann eine solche Infektion und die daraus resultierende Covid-19-Erkrankung unter Umständen ein Arbeitsunfall sein.

Schlagworte

INFEKTION ANERKENNUNG ARBEITSPLATZ FRAU GERICHT ZEIT BERUFSKRANKHEIT FAMILIE RECHTSPRECHUNG MENSCHEN DEUTSCHLAND PERSONEN AEROSOLE BERUFSKRANKHEITEN Sicherheitsbeauftragter