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Mertens, A. · Gesundheit + Gesellschaft · 2022 · Heft 12 · S. 38 bis 39

Dokument
240320
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheit + Gesellschaft
Autor:innen
Mertens, A.
Ausgabe
Heft 12 / 2022
Jahrgang 15
Seiten
38 bis 39
Erschienen: 2023-01-03 00:00:00
ISSN
1436-1728
DOI

Zusammenfassung

Hat ein Pharmaunternehmen vom Zulassungsinhaber die Erlaubnis erhalten, dessen Medikament unter eigenem Namen zu verkaufen, muss es den Generikaabschlag an die Krankenkassen entrichten. Dies entschied das Bundessozialgericht und gab dem GKV-Spitzenverband Recht. Von Anja Mertens.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL UNTERNEHMEN RECHT BERLIN ENTSCHEIDUNG GESUNDHEIT HANDEL KRANKENHAUS KRANKENVERSICHERUNG NAMEN ARZNEIMITTELKOSTEN HÖHE ZULASSUNG DEUTSCHLAND ES ÄRZTINNEN