CareLit Fachartikel
Vertreiber muss Abschlag zahlen
Mertens, A. · Gesundheit + Gesellschaft · 2022 · Heft 12 · S. 38 bis 39
Dokument
240320
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Hat ein Pharmaunternehmen vom Zulassungsinhaber die Erlaubnis erhalten, dessen Medikament unter eigenem Namen zu verkaufen, muss es den Generikaabschlag an die Krankenkassen entrichten. Dies entschied das Bundessozialgericht und gab dem GKV-Spitzenverband Recht. Von Anja Mertens.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
UNTERNEHMEN
RECHT
BERLIN
ENTSCHEIDUNG
GESUNDHEIT
HANDEL
KRANKENHAUS
KRANKENVERSICHERUNG
NAMEN
ARZNEIMITTELKOSTEN
HÖHE
ZULASSUNG
DEUTSCHLAND
ES
ÄRZTINNEN