CareLit Fachartikel

Wann Vorstände für Risiken haften.

Griep, H. · Neue Caritas · 2022 · Heft 22 · S. 20 bis 21

Dokument
240357
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Neue Caritas
Autor:innen
Griep, H.
Ausgabe
Heft 22 / 2022
Jahrgang 123
Seiten
20 bis 21
Erschienen: 2023-01-03 00:00:00
ISSN
1438-7832
DOI

Zusammenfassung

Vereinsvorstände haften unter Umständen für Geschäftsrisiken - zum Beispiel dann, wenn sie den Aufsichtsrat nicht umfassend informiert haben. Wichtig ist dabei, dass die Zugriffsmöglichkeiten auf Informationen dokumentiert werden und nachvollziehbar sind.

Schlagworte

PROJEKT BEURTEILUNG DOKUMENTATION ENTSCHEIDUNG FINANZIERUNG INFORMATION KOSTEN VEREINBARUNG WIRTSCHAFTLICHKEIT WISSEN ROLLE ES PAPIER STIFTUNGEN INVESTITIONEN Neue Caritas