CareLit Fachartikel
Wann Vorstände für Risiken haften.
Griep, H. · Neue Caritas · 2022 · Heft 22 · S. 20 bis 21
Dokument
240357
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vereinsvorstände haften unter Umständen für Geschäftsrisiken - zum Beispiel dann, wenn sie den Aufsichtsrat nicht umfassend informiert haben. Wichtig ist dabei, dass die Zugriffsmöglichkeiten auf Informationen dokumentiert werden und nachvollziehbar sind.
Schlagworte
PROJEKT
BEURTEILUNG
DOKUMENTATION
ENTSCHEIDUNG
FINANZIERUNG
INFORMATION
KOSTEN
VEREINBARUNG
WIRTSCHAFTLICHKEIT
WISSEN
ROLLE
ES
PAPIER
STIFTUNGEN
INVESTITIONEN
Neue Caritas