CareLit Fachartikel

Zum Widerruf der Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung "Krankenschwester"

Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2022 · Heft 12 · S. 704 bis 712

Dokument
240380
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Prof. Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 12 / 2022
Jahrgang 26
Seiten
704 bis 712
Erschienen: 2023-01-03 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Orientierungssatz des Bearbeiters: 1. Die Weigerung, ein weiteres Gutachten einzuholen oder einen Gutachter zu vernehmen, findet im Prozessrecht deshalb nur dann keine Stütze, wenn die bereits vorhandenen Gutachten nicht geeignet sind, dem Gericht die für die richterliche Überzeugungsbildung notwendigen sachlichen Grundlagen zu vermitteln.

Schlagworte

GUTACHTEN ENTSCHEIDUNG GERICHT RECHT ARBEITGEBER FACHARZT KRANKENPFLEGE KRANKENSCHWESTER PATIENT RECHTSPRECHUNG FÜHRUNG EIGNUNG PATIENTEN TOD ES ARBEITSVERHÄLTNIS