CareLit Fachartikel
Zum Widerruf der Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung "Krankenschwester"
Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2022 · Heft 12 · S. 704 bis 712
Dokument
240380
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssatz des Bearbeiters: 1. Die Weigerung, ein weiteres Gutachten einzuholen oder einen Gutachter zu vernehmen, findet im Prozessrecht deshalb nur dann keine Stütze, wenn die bereits vorhandenen Gutachten nicht geeignet sind, dem Gericht die für die richterliche Überzeugungsbildung notwendigen sachlichen Grundlagen zu vermitteln.
Schlagworte
GUTACHTEN
ENTSCHEIDUNG
GERICHT
RECHT
ARBEITGEBER
FACHARZT
KRANKENPFLEGE
KRANKENSCHWESTER
PATIENT
RECHTSPRECHUNG
FÜHRUNG
EIGNUNG
PATIENTEN
TOD
ES
ARBEITSVERHÄLTNIS