CareLit Fachartikel
Zur Gewährung eines Nachteilsausgleichs für schriftliche Prüfungen.
Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2022 · Heft 12 · S. 697 bis 703
Dokument
240388
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsätze des Bearbeiters: 1. Der Antragsteller hat keinen Anspruch auf Gewährung eines Nachteilsausgleichs in der Art, dass er anstelle der beiden schriftlichen Aufsichtsarbeiten (vgl. § 13 Abs. 1 KrPflAPrV) in den Themenbereichen 1 (Pflegesituationen) und 2 (Pflegemaßnahmen) jeweils eine mündliche Prüfung ablegt.
Schlagworte
KRANKENPFLEGE
BEHINDERUNG
AUSBILDUNG
ERLASS
RICHTLINIE
ENTSCHEIDUNG
GERICHT
GESUNDHEIT
LEISTUNG
RECHTSPRECHUNG
WAHRSCHEINLICHKEIT
RISIKO
VERSICHERUNGSSCHUTZ
CHARAKTER
BERUFE
ES