CareLit Fachartikel
Ab 1. Januar 2023 gilt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Sausen, P. · Altenheim · 2023 · Heft 1 · S. 30 bis 31
Dokument
240444
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die bisher bekannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) auf Papier wird ab 1. Januar 2023 von einem elektronischen Verfahren abgelöst: der eAU. Nur noch in wenigen Ausnahmefällen bleibt es bei der Papierversion. Das neue Verfahren soll Unternehmen und Arbeitnehmende entlasten.
Schlagworte
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
KRANKENKASSE
ARBEITSRECHT
KRANKENHAUS
PROBLEM
ANFORDERUNG
ARZTPRAXIS
AUSLAND
PAPIER
DATENSATZ
BESCHEINIGUNG
ARZTPRAXEN
ZEIT
KRANKENHÄUSER
Altenheim