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Ab 1. Januar 2023 gilt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Sausen, P. · Altenheim · 2023 · Heft 1 · S. 30 bis 31

Dokument
240444
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim
Autor:innen
Sausen, P.
Ausgabe
Heft 1 / 2023
Jahrgang 45
Seiten
30 bis 31
Erschienen: 2023-01-05 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Die bisher bekannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) auf Papier wird ab 1. Januar 2023 von einem elektronischen Verfahren abgelöst: der eAU. Nur noch in wenigen Ausnahmefällen bleibt es bei der Papierversion. Das neue Verfahren soll Unternehmen und Arbeitnehmende entlasten.

Schlagworte

ARBEITGEBER ARBEITNEHMER KRANKENKASSE ARBEITSRECHT KRANKENHAUS PROBLEM ANFORDERUNG ARZTPRAXIS AUSLAND PAPIER DATENSATZ BESCHEINIGUNG ARZTPRAXEN ZEIT KRANKENHÄUSER Altenheim