CareLit Fachartikel
Änderung der Regelungen für die Vereinbarung von Sicherstellungszuschlägen gemäß § 136c Absatz 3 SGB V
Mattern , E. ; Prof. Dr. Pehlke-Milde, J. · ZEITSCHRIFT FÜR HEBAMMENWISSENSCHAFT · 2021 · Heft 1 · S. 18 bis 19
Dokument
240782
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erweitert die Sicherstellungszuschläge-Regelungen um die Vorhaltung einer Fachabteilung für Kinderund Jugendmedizin als basisversorgungsrelevante Leistung zur flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung. Dabei geht es um Zuschläge, die ermöglichen, dass bestimmte Abteilungen in Krankenhäusern auch in ländlichen - sogenannten strukturschwachen - Regionen, die weniger dicht bewohnt sind, den Einwohnern zur Verfügung stehen.
Schlagworte
GEBURTSHILFE
PERINATAL
VEREINBARUNG
AUFNAHME
BERLIN
FACHARZT
FRAU
FRUCHTWASSER
GEBURT
JUGENDMEDIZIN
LEISTUNG
BEVÖLKERUNG
GYNÄKOLOGIE
DEUTSCHLAND
ES
NOTFÄLLE