CareLit Fachartikel

Änderung der Regelungen für die Vereinbarung von Sicherstellungszuschlägen gemäß § 136c Absatz 3 SGB V

Mattern , E. ; Prof. Dr. Pehlke-Milde, J. · ZEITSCHRIFT FÜR HEBAMMENWISSENSCHAFT · 2021 · Heft 1 · S. 18 bis 19

Dokument
240782
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZEITSCHRIFT FÜR HEBAMMENWISSENSCHAFT
Autor:innen
Mattern , E. ; Prof. Dr. Pehlke-Milde, J.
Ausgabe
Heft 1 / 2021
Jahrgang 2022
Seiten
18 bis 19
Erschienen: 2023-01-09 00:00:00
ISSN
DOI

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erweitert die Sicherstellungszuschläge-Regelungen um die Vorhaltung einer Fachabteilung für Kinderund Jugendmedizin als basisversorgungsrelevante Leistung zur flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung. Dabei geht es um Zuschläge, die ermöglichen, dass bestimmte Abteilungen in Krankenhäusern auch in ländlichen - sogenannten strukturschwachen - Regionen, die weniger dicht bewohnt sind, den Einwohnern zur Verfügung stehen.

Schlagworte

GEBURTSHILFE PERINATAL VEREINBARUNG AUFNAHME BERLIN FACHARZT FRAU FRUCHTWASSER GEBURT JUGENDMEDIZIN LEISTUNG BEVÖLKERUNG GYNÄKOLOGIE DEUTSCHLAND ES NOTFÄLLE